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Warum eine qualifizierte elektronische Signatur?
Für qualifizierte elektronische Signaturen gibt es diverse Rechtsvorschriften. Der Ausgangspunkt für die aktuelle Signaturgesetzgebung in der Europä-
ischen Union ist die EG-Richtlinie 1999/93/EG („Signaturrichtlinie“). Diese definiert die Vorgaben für die Regelungen elektronischer Signaturen, die durch die Mitgliedstaaten und die anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes in nationalen Gesetzen umgesetzt wurden.
Rechtliche Rahmenbedingungen Deutschland
Die elektronische Signatur ist durch mehrere Rechtsvorschriften geregelt:
- Signaturgesetz (SigG)
- Signaturverordnung (SigV)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), hier vor allem die §§ 125 ff. über die Formen von Rechtsgeschäften
- Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG, des Bundes und der meisten Länder), hier vor allem §3a zur elektronischen Kommunikation und §37 zum elektronischen Verwaltungsakt.
- Unzählige weitere Rechtsvorschriften, die 2001 durch das Formanpassungsgesetz geändert wurden.
- Daneben gelten Vorschriften der Europäischen Union.
- Gesetz zur Änderung des Signaturgesetzes
(1. SigÄndG)
Formen der elektronischen Signatur
Das Signaturgesetz übernimmt im Wesentlichen die Definitionen der europäischen Richtlinie und unter-
scheidet ebenso wie diese zwischen den folgenden Formen von elektronischen Signaturen:
- allgemeine elektronische Signatur
- fortgeschrittene elektronische Signatur
- qualifizierte elektronische Signatur
Jede Signatur steht für eine bestimmte Qualitätsstu-
fe. Je höherwertiger die Signatur, desto mehr Bedeutung hat sie für den Rechtsverkehr, und desto größer ist ihre Funktionalität.
Einsatzgebiete der elektronischen Signatur
- Ersatz der eigenhändigen Unterschrift nach BGB §126
- gesetzeskonforme elektronische Rechnungen
- gesetzeskonforme elektronische Langzeitarchivierung
- elektronischer Rechtsverkehr
- elektronisches Notariat
- elektronische Behördenkommunikation in der Abfallwirtschaft
- elektronische Steuererklärung über ELSTER
- Prozessoptimierung und damit Kostenersparnisse
- Rechtskonforme Kommunikation mit Unternehmen, Behörden, Kunden und Bürgern
Warum bitte Mailarchivierung?
- permanent überfüllte Postfächer
- stetig wachsendes Datenbankvolumen
- lange Wartezeiten bei gezielter Recherche
- aufbewahrungspflichtige Dokumente als Anlagen
- steigendes Risiko bei Systemausfall und Datenverlust
- hoher Aufwand für Wartung, Administration, Organisation
Warum benötigt Ihr Unternehmen eine elektronische Dokumentenablage?
Heute verursacht eine konventionelle Dokumentenablage:
- ineffizienten Ressourceneinsatz
- zeitaufwendige Suche nach Dokumenten
- lange Durchlaufzeiten
- Mehrfachablage
- mangelhafte Transparenz, hohe Kosten
Es erschwert somit ein integriertes, kundenorientiertes und zeitnahes Arbeiten.
Archivierung und Dokumentenverwaltung sind mächtige Organisationswerkzeuge und erfordern professionelles Handeln und Vor-
gehen.
avendera SOFTWARE-SERVICES übernimmt folgende Aufgaben:
- Qualifizierte Beratung
- Analyse der Prozesse und Workflows
- Erstellung eines kundenspezifischen Archiv/DMS-Konzeptes
- Vertrieb von Hardware- und Softwarelösungen
Als Praktiker mit langjähriger Erfahrung in Beratung und Vertrieb innovativer Lösungen, können wir auf ein umfangreiches Know-how und Netzwerk an Kontakten zurückgreifen.
Wir stehen für eine erste unverbindliche Beratung zur Verfügung.